09.06.2020
Im Zuge der Coronakrise sind die Anmeldungen für Kurzarbeit im März und April regelrecht in die Höhe geschossen. Anträge für 1,9 Millionen Arbeitnehmende sind beim Bund eingegangen. Bei der Frage, ob auch Gemeindebetriebe Anspruch auf Kurzarbeit haben, ist Verwirrung entstanden.
Pauschal sind die Anspruchsvoraussetzungen für eine Kurzarbeitsentschädigung bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern zwar nicht gegeben. Doch in Anbetracht der vielfältigen Betriebsformen auf Gemeindeebene – halböffentliche Institution sowie private Betriebe mit kommunalen Unterstützungsgeldern – könnten die Voraussetzungen für Kurzarbeitsentschädigung im Einzelfall erfüllt sein. Um Klarheit zu schaffen, hat Nationalrätin Martina Bircher (SVP/AG), Vizeammann von Aarburg, in der laufenden Sommersession eine Motion eingereicht. Der Bundesrat wird darin aufgefordert, das Arbeitslosenversicherungsgesetz anzupassen, sodass bei der Entschädigung von Kurzarbeit für Institutionen und Betriebe mit Beteiligung der Gemeinde ein einheitlicher und rechtsgleicher Vollzug garantiert ist. Der SGV unterstützt die Motion und begrüsst die rechtliche Klärung ausdrücklich.
Hier gehts zur Motion
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