Der SGV begrüsst das vom Bundesrat vorgestellte Zweitwohnungsgesetz. Seine zentralen Anliegen sind berücksichtigt worden. Wichtig ist nun eine rasche Behandlung des Gesetzes im Parlament, damit Rechtssicherheit geschaffen wird.
Der SGV ist mit dem Zweitwohnungsgesetz, das der Bundesrat am 19. Februar zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, insgesamt zufrieden. Seine wichtigsten Anliegen wurden erfüllt. Der SGV war in den Arbeitsgruppen, welche den Gesetzes- und den Verordnungsentwurf ausgearbeitet haben, vertreten und nahm auch im Rahmen der Vernehmlassung Stellung. Grosse Bedeutung misst der Gesetzesentwurf dem Schutz bestehender Wohnungen bei. Wohnungen, die am Tag der Annahme der Zweitwohnungsinitiative schon bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, dürfen frei umgenutzt werden. Mit dieser Besitzstandgarantie ist ein zentrales Anliegen des SGV erfüllt. Der SGV begrüsst ausserdem ausdrücklich, dass – unter strengen Voraussetzungen – in geschützten Baudenkmälern sowie in ortsbild- und landschaftsprägenden Bauten neue Zweitwohnungen mit «kalten Betten» erstellt werden dürfen. Denn viele Ortskerne kleiner Gemeinden im Alpenraum sind geprägt durch landwirtschaftliche Ökonomiegebäude, die aber aufgrund des Strukturwandels in der Landwirtschaft nicht mehr genutzt werden und zu zerfallen drohen. Aus Sicht des SGV ist es wichtig, dass das Zweitwohnungsgesetz rasch im eidgenössischen Parlament beraten wird. Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März 2012 herrsche vor allem in den Berggebieten grosse Verunsicherung, stellt der SGV fest. Es gelte nun, möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen und damit weitergehenden wirtschaftlichen Schaden für die Gemeinden zu vermeiden.
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