Der Vorstand des SGV tagte am 28. Februar und 1. März in Buochs. Er nahm von den Ergebnissen der nationalen Asylkonferenz vom 21. Januar Kenntnis und diskutierte über die schriftliche Anhörung, die zur Revision der Verordnungen zur Umsetzung der dringlichen Änderungen des Asylgesetzes durchgeführt wurde und zu welcher der SGV eingeladen worden war.
Das Dringlichkeitspaket entspreche grundsätzlich den langjährigen Forderungen des SGV nach raschen Asylverfahren sowie fairen und schnellen Verfahren beim Vollzug von Wegweisungen. Im Zentrum der Sitzung in Buochs stand die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative. Der SGV ist mit mehreren Personen in den verschiedenen Kommissionen des Bundes vertreten, die das Zweitwohnungsgesetz vorbereiten. Es soll bis Juni vorliegen und in die Vernehmlassung geschickt werden, so dass dem eidgenössischen Parlament Ende Jahr die Botschaft unterbreitet werden kann.
Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.