Die AHV-Nummer darf künftig als Personenidentifikator verwendet werden. Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Das Parlament hat der entsprechenden Gesetzesvorlage in der Wintersession zugestimmt. Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Mit der Verwendung der AHV-Nummer wird der Datenabgleich zwischen den unterschiedlichen Registern für die Gemeinden erleichtert.
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