Mit der Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) sollen die Bewilligungsverfahren für Gesuchsteller und Behörden vereinfacht werden. Hauptpunkt ist die neue Regelung, wonach kleine Fotovoltaikanlagen und andere kleine Stromerzeugungsanlagen künftig ohne Genehmigung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats gebaut werden können.
Eine Plangenehmigungspflicht soll künftig nur noch für Anlagen mit einer Leistung über 30 kVA bestehen. Grundsätzlich unterstützt der SGV die Teilrevision der VPeA und somit die Optimierung und Beschleunigung der bestehenden Verfahren bei Neu- und Umbau von elektrischen Anlagen und Leitungen. Er begrüsst es ausserdem ausdrücklich, dass bei der Vororientierung und Vorbereitung von Sachplanverfahren im Rahmen einer Zusammenarbeitsvereinbarung die Mitwirkung der Gemeinden festgelegt werden soll. Der SGV bedauert jedoch, dass bei Beginn des eigentlichen Sachplanverfahrens mit der Einsetzung einer projektspezifischen Begleitgruppe die kommunale Ebene nicht mehr berücksichtigt wird. Für eine Beschleunigung der Verfahren sei es unerlässlich, die Gemeinden auch hier von Anfang an mit einzubeziehen.
Schweizerischer Gemeindeverband
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