Die Krankenkassen müssen künftig die Kosten für Pflegematerial übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wer es wo verwendet. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der entsprechenden Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes zugestimmt. Das Parlament führte den entscheidenden Richtungswechsel herbei, für den sich der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) zusammen mit Partnern seit den Gerichtsurteilen zu den Pflegematerialien (2017) eingesetzt hatte. Damit werden Kantone und Gemeinden um schätzungsweise 65 Millionen Franken entlastet.
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