Mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) sollen die Motionen 18.3002 «Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme» der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) und 15.3953 «Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene» von Nationalrat Gerhard Pfister umgesetzt werden.
Gemäss der Motion der SPK-S soll zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration im AIG ein Anspruch auf den Kantonswechsel geschaffen werden, wenn die betreffende Person ausserhalb des Wohnkantons erwerbstätig ist oder eine berufliche Grundbildung absolviert. Der SGV unterstützt die Änderungen bezüglich Kantonswechsel, weil damit die Rahmenbedingungen für die Integration und die finanzielle Selbstständigkeit der vorläufig Aufgenommenen verbessert und deren Abhängigkeit von der Sozialhilfe reduziert werden. Die Motion Pfister verlangt eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, so dass Reisen in Heimat- oder Herkunftsstaaten für vorläufig Aufgenommene analog zu den anerkannten Flüchtlingen generell untersagt werden. Der SGV unterstützt diese Regelung.
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