Mit der Motion 20.3915 der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) stand in der Wintersession 2020 ein politisches Vorhaben zur Diskussion, welches das Prinzip einer qualitativ hochwertigen digitalen Grundversorgung stärken möchte. Dies mit einer flächendeckenden Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit von 10 auf 80 Megabit pro Sekunde. Auch positive politische Vorhaben weisen neben Vorzügen auch Nachteile auf.
Vorliegend stellt sich vor allem die Frage nach der finanziellen und technischen Umsetzbarkeit. Durch solch strikten Vorgaben in der Grundversorgung wäre ein effizienter und wirtschaftlich sinnvoller Ausbau nicht möglich. Im Ständerat setzte sich letztlich eine nüchterne Sicht auf das euphorische Vorhaben durch. Mit klarer Mehrheit folgte die Kleine Kammer einem Sistierungsantrag. Dieser Zwischenstopp ist verbunden mit der Absicht, das an sich sehr gute Anliegen der Motion KVF-N mit der Standesinitiative des Kantons Tessin (16.306) in Einklang zu bringen. Diese beabsichtigt dasselbe, lässt in der Umsetzung aber mehr Spielraum.
Weitere Informationen zur Motion «Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde»
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