Am 9. Juni befindet das Stimmvolk über die dringlichen Änderungen des Asylgesetzes. Der Vorstand des SGV hat einstimmig die Ja-Parole gefasst.
Das Dringlichkeitspaket sei ein erster Schritt hin zu den langjährigen Forderungen des SGV nach raschen Asylverfahren sowie fairen und schnellen Verfahren beim Vollzug der Wegweisungen, betont der Vorstand. Die Schaffung von Bundeszentren entlaste die Gemeinden stark. Für den SGV ist wichtig, dass die Umnutzung von Bundesbauten ohne Bewilligungsverfahren nur vorübergehend während maximal drei Jahren möglich ist und dass die Standortgemeinden 60 Tage im Voraus informiert werden. Wichtige Anliegen aus Sicht des SGV sind ausserdem die Entschädigung der Standortkantone und -gemeinden für Sicherheitskosten und der Ausbau der Beschäftigungsprogramme in den Verfahrenszentren des Bundes. Diese Anliegen hat der SGV auch im Rahmen der schriftlichen Anhörung zu den Verordnungsanpassungen zur Einführung der Testphase «Neustrukturierung» geltend gemacht.
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