Der SGV wehrt sich entschieden dagegen, dass Parkplätze im Gemeingebrauch (z.B. vor Verwaltungsgebäuden, Schulen oder Spitälern) künftig besteuert werden.
Die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes hätte zusätzliche Kosten für die Gemeinden zur Folge, die wohl an die Parkplatzbenützer weitergegeben werden müssten. «Der Bund würde damit Mehreinnahmen zulasten der Gemeinden erzielen – was angesichts der guten Finanzlage des Bundes nicht gerechtfertigt ist», kritisiert der SGV in seiner Stellungnahme. Er verlangt zudem, dass die Gemeinden die Abrechnungsmethode bei der Mehrwertsteuer wie andere Körperschaften alle drei Jahre ändern können statt alle zehn Jahre.
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