Der Bund soll neu die Kompetenz erhalten, Grundsätze über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen und deren Mitwirkung in Politik und Gesellschaft festzulegen. Der SGV beantragt, in der entsprechenden Ergänzung der Bundesverfassung auch die Gemeinde als Umsetzungsebene aufzuführen.
Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass die kommunale Ebene in diesem Bereich sowohl bei der Politikgestaltung als auch beim finanziellen Engagement eine wichtige Funktion wahrnimmt. Zudem solle in der Verfassung das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden.
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