Die Kantone haben am 15. November 2019 an einer Sonderplenarversammlung die revidierte interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) verabschiedet. Die Umsetzung der IVöB führt zu einer weitergehenden Vereinheitlichung der Vorschriften im kantonalen Beschaffungsrecht, das in den Kantonen, Städten und Gemeinden angewendet wird. Ausserdem führt die revidierte IVöB zu einer Harmonisierung mit dem revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das die Beschaffungen des Bundes neu regelt und voraussichtlich per 1. Januar 2021 in Kraft tritt.
Der SGV ist frühzeitig und eng in das Projekt IVöB einbezogen worden. Er begrüsst die Harmonisierung und Vereinfachung des Beschaffungsrechts.
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