Mit dem Ziel, technische Handelshemmnisse abzubauen, wurde die Schweizer Bauproduktegesetzgebung an die EU-Verordnung (CPR) angepasst. Zusatzkosten durch Doppelprüfungen und -zulassungen sollen entfallen. Wie wirkt sich das revidierte Bauproduktegesetz (BauPG) auf die Arbeit in den Baubehörden aus? Dieser Frage widmet sich die Fachtagung der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) vom 8. Juni 2017 im Campus Sursee.
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