Der SGV hat zur Änderung der Energieverordnung und Herkunftsnachweis-Verordnung Stellung genommen. Die Anpassungen betreffen u.a. die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV).
Der SGV unterstützt grundsätzlich deren angestrebte Optimierung. Er gibt jedoch zu bedenken, dass mit der Kombination von tieferen Vergütungstarifen und kürzeren Vergütungsdauern der Photovoltaikzubau zu stark gebremst werden könnte. Er verlangt deshalb, die Anpassungen in diesem Bereich seien im Hinblick auf die Energiestrategie 2050 so zu konzipieren, dass für Investoren weiterhin ausreichend Anreize bestehen.
Im bestehenden Anlagepark von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) und Abwasserreinigungsanlagen (ARA) ge¬be es weiterhin zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten in der Stromproduktion, betont der SGV. Die Realisierung solcher Projekte sei in der Regel nicht wirtschaftlich. Eine Querfinanzierung nicht rentabler Energieerzeugungsanlagen ohne Verbesserung des Entsorgungsprozesses durch die entsprechenden Gebühren ist nach Umweltschutzgesetz nicht erlaubt. Tiefere Schwellenwerte für Investitionen und zusätzliche Stromproduktion als Voraussetzung für die Ausrichtung einer KEV auf der Strommehrproduktion würden aus Sicht des SGV helfen, mit vergleichsweise niedriger Unterstützung grosse Potenziale zu nutzen. Die Notwendigkeit einer Halbierung der Einnahmen aus der KEV durch die Reduktion der Vergütungsdauer von 20 auf 10 Jahre ohne entsprechende Anpassung der Vergütungstarife und somit eine Schlechterstellung der KVA und ARA gegenüber anderen Technologien sei nicht nachvollziehbar, kritisiert der SGV.
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