Der SGV und der Städteverband hatten sich im Zusammenhang mit der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) mit mehreren Schreiben an die Parlamentarier gewendet – mit Erfolg.
Der Nationalrat ist auf zwei zentrale Forderungen eingegangen und folgt hier dem Ständerat: Der Nationalrat verzichtet auf die Bedingung, dass nur Anspruch auf EL hat, wer zuvor zehn Jahre lang AHV bezahlt hatte. Der SGV hatte erfolgreich argumentiert, eine solche Bedingung würde zu einer Kostenverschiebung in die Sozialhilfe führen. Schliesslich hiess auch der Nationalrat die höheren Ansätze bei den Mietzinsmaxima gut.
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