Zum Schuldenabbau der Arbeitslosenversicherung (ALV) wurde im Rahmen der 4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) per 1. Januar 2011 ein Solidaritätsbeitrag auf Einkommen zwischen 126'000 und 315'000 Franken eingeführt.
Um den Schuldenabbau der ALV rascher zu erreichen, soll die Plafonierung aufgehoben werden. Der SGV ist mit der Ausdehnung des Solidaritätsbeitrages neu auch auf Einkommensanteile über 315'000 Franken einverstanden. Mit der vorgesehenen Aufhebung der Obergrenze liege eine Lösung vor, die alle Einkommensanteile ab 126'000 Franken prozentual gleich behandle.
Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.