Der Bund hat eine Empfehlung zur Handhabung der Kehrichtentsorgung und zu den Massnahmen an Abfallsammelstellen publiziert.
Die Empfehlung des Bundes vom 19. März 2020 betrifft die Kehrichtsammlung und den Betrieb von Sammelstellen. Es handelt sich dabei um ein Dokument mit Empfehlungscharakter. Somit obliegt rechtlich den Kantonen oder den Gemeindeführungsstäben die Entscheidung über den Betrieb der Sammelstellen. Der Begriff «kommunale Sammelstellen» kann aus Sicht des Bundesamts für Umwelt auch auf diejenigen Sammelstellen mit öffentlichem Auftrag und private Sammelstellen ausgedehnt werden, da auch diese mit ihrer Tätigkeit zur allgemeinen Grundversorgung beitragen.
Empfehlungen des Bundes
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