Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats beantragt einstimmig, im revidierten Urheberrechtsgesetz festzuhalten, dass bei Entgelten öffentlicher oder öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Bildungseinrichtungen, Museen, Sammlungen und Archive, soweit sie der Deckung der Betriebskosten dienen, keine Vergütungspflicht besteht. «Die Kommission hält damit am in der Vernehmlassung bereits geäusserten Wunsch, gemeinnützige Bibliotheken, die rein kostendeckend arbeiten, nicht zusätzlich zu belasten, fest, und stützt so den von der Arbeitsgruppe AGUR12 II erarbeiteten Kompromiss», heisst es in einer Medienmitteilung der Kommission. Damit ist die Forderung des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV) erfüllt. Die Vorlage geht nun am 12. März in den Ständerat.
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