Im Zusammenhang mit der nationalen Finanzierung des ARA-Ausbaus müssen die Gemeinden ab 2016 die neue Abwasserabgabe von neun Franken pro Einwohner budgetieren.
Um den nationalen Fonds für den Ausbau der relevanten Kläranlagen zu äufnen, werden alle Betreiber von Kläranlagen vom Bund eine Rechnung − neun Franken pro angeschlossenen Einwohner − erhalten. Diese Kosten werden auf die angeschlossenen Gemeinden verteilt. Die Abwassergebühren müssen je nach Stand der Spezialfinanzierung Abwasser per 2016 erhöht werden. Voraussichtlich können die bisherigen Verteilschlüssel für die Umlage auf die Gebührenempfänger verwenden. Die Organisation Kommunale Infrastruktur hat gemeinsam mit dem Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute ein Merkblatt erarbeitet.
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