Der SGV hat zum Vorentwurf eines Auslandschweizergesetzes (parlamentarische Initiative Lombardi) Stellung genommen. Er begrüsst, dass Regelungen über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland, die heute in verschiedenen Erlassen zu finden sind, übersichtlich und in sich kohärent in einem Bundeserlass zusammengefasst werden.
Dies trage unter anderem zur Optimierung des Vollzuges, auch auf kommunaler Ebene, bei. Die Vorgaben im Bereich der elektronischen Erfassung von Personen im Ausland müssten dazu beitragen, dass eine kostengünstige Umsetzung gewährleistet sei, fordert der SGV. Die Bestimmungen zur Sozialhilfe des Bundes für Auslandschweizer und -schweizerinnen werden im Wesentlichen ins neue Bundesgesetz überführt, was der SGV begrüsst. Zudem stimmt er der neu aufgenommenen Bestimmung zu, welche Schweizer Personen, die sich im Ausland aufhalten, zur Selbstverantwortung anhält. Allenfalls sei zu prüfen, mit welchem Instrumentarium der Staat diese Pflicht im konkreten Fall auch durchsetzen könne, schreibt der SGV.
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