Mit der Teilrevision der Alarmierungsverordnung sollen insbesondere Zuständigkeiten, Verantwortung und Finanzierung der Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung präzisiert werden.
Das neue Alarmierungssystem Polyalert besteht im Wesentlichen aus einer zentralen IT-Infrastruktur sowie aus kantonalen Teilnetzen und dezentralen Endgeräten, die den Anschluss der Sirenen an das Gesamtsystem ermöglichen. Der Bund soll in Zukunft sowohl für den Aufbau der zentralen Komponenten als auch für die gesamtschweizerisch koordinierte Sicherstellung des Betriebs und des Unterhalts der zentralen Komponenten sorgen und die entsprechenden Kosten tragen. Der SGV begrüsst in seiner Stellungnahme die Einführung dieses neuen Alarmierungssystems und auch die vorgeschlagenen Anpassungen in der Verordnung. Mit dem neuen System werden ebenfalls die technischen Voraussetzungen für die Alarmierung von Menschen mit beeinträchtigtem Hörvermögen geschaffen, was im Hinblick auf eine immer älter werdende Bevölkerung wichtig sei. Der SGV regt an, allenfalls notwendige Bestimmungen für die Umsetzung dieser Technik in die Verordnung aufzunehmen.
Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.