Der SGV ist mit den Vorschlägen zur Umsetzung des revidierten Raumplanungsgesetzes nicht zufrieden. Bei der Siedlungsentwicklung müssten immer auch die kommunal und regional unterschiedlichen Herausforderungen und Möglichkeiten, und somit letztlich die individuellen Entwicklungsstrategien, berücksichtigt werden. Dies sei im Entwurf der Raumplanungsverordnung nicht der Fall.
«Die Vorlage ist geprägt von einer Überreglementierung, zu umfangreichen Informationspflichten und generell von Zentralisierungstendenzen», kritisiert der SGV in seiner Stellungnahme. Er bemängelt zudem, dass im Verordnungsentwurf nicht geregelt ist, wem die Erträge aus der Mehrwertschöpfung zustehen. Aus seiner Sicht müssten die Gemeinden daran teilhaben und diese finanziellen Mittel z.B. für die Entschädigung von Auszonungen, Massnahmen zur Siedlungsentwicklung nach innen oder für ein aktives Immobilienmanagement einsetzen können. Der SGV unterstützt grundsätzlich den Ansatz, dass die Bauzonenkapazitäten nicht auf rein kommunaler, sondern auf kantonaler Ebene erfasst werden. Bei der Ermittlung der Bauzonengrösse sei jedoch zwingend der steigende Wohnflächenbedarf zu berücksichtigen. Der SGV stört sich ausserdem daran, dass die Kantone bezüglich Bauzonenbedarf in die Beweispflicht genommen werden. «Raumplanung ist in erster Linie Aufgabe der Kantone – falls der Bund mit den kantonalen Annahmen nicht einverstanden ist, muss er den Gegenbeweis antreten.» Die Siedlungsentwicklung nach innen ist dem SGV ein zentrales Anliegen. Es sei wichtig, diese vor allem im urbanen Raum zu forcieren. Der SGV fordert in diesem Zusammenhang, die vorhandenen Verdichtungsreserven konsequent zu nutzen. Zudem müssten der Bau in die Höhe enttabuisiert sowie Vorschriften, welche die Siedlungsverdichtung nach innen behindern, angepasst werden.
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