Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat festgestellt, dass bei der Publikation von 0900-Nummern – die auch für Notfall- oder Pikettdienste verwendet werden – die geltenden Bestimmungen oftmals nicht eingehalten werden.
So werden die 0900-Nummern beispielsweise ohne jegliche Tarifangabe publiziert. Dies hat für die Inhaber einer solchen Nummer gravierende Konsequenzen. Sie müssen damit rechnen, dass das Bakom gegen sie ein kostenpflichtiges Nummernwiderrufsverfahren einleitet, und zwar auch dann, wenn die Nummer von Dritten (z.B. von Gemeinden) entgegen den Bestimmungen publiziert wird.
Bei der Publikation von 0900-Nummern sind folgende Punkte zu beachten:
- Angabe des Tarifs (Minutenpreis und/oder Grundgebühr) sowie des Hinweises, dass sich der Tarif auf Anrufe ab dem Festnetz bezieht (sog. «Festnetzhinweis») bei jeder schriftlichen oder mündlichen Bekanntgabe einer 0900-Nummer
- Bei jeder schriftlichen Bekanntgabe einer 0900-Nummer Angabe des Tarifs und des Festnetzhinweises in der gleichen Grösse wie die 0900-Nummer und in unmittelbarer Nähe der Nummer
- Angabe der Kennziffer (0900) zusammenhängend und deutlich getrennt von den übrigen Ziffern
Der Tarif einer 0900-Nummer kann bei den Nummerninhabern nachgefragt werden. Unter www.ebakom.admin.ch kann die Adresse des Inhabers einer 0900-Nummer abgefragt werden.
Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach, Laupenstrasse 35, CH-3001 Bern
031 380 70 00 - verband(at)chgemeinden.ch
2018. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die «Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz», bevor Sie diese Website weiter benützen.