Der SGV hat zur Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste Stellung genommen. Im Rahmen der vorgeschlagenen Revision soll die Kostenberechnungsmethode für die Kalkulation der regulierten Zugangspreise neu definiert werden.
Für den SGV ist es entscheidend, dass die Rahmenbedingungen derart festgelegt sind, dass der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in der Schweiz rasch und möglichst flächendeckend erfolgen kann. Gerade für Gemeinden in peripheren Regionen sei der Anschluss an die Datenübertragungsnetze der Zukunft von zentraler Bedeutung. Die aktuell in der Schweiz zu beobachtende hohe Investitionsdynamik beim Ausbau der neuen Datenübertragungsinfrastruktur sei sehr erfreulich, stellt der SGV fest. Umso wichtiger sei es, bei den relevanten Rahmenbedingungen keine Veränderungen vorzunehmen, solange kein Handlungsbedarf bestehe. «In diesem Sinne sind wir der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Anpassungsbedarf bei den in Frage stehenden Bestimmungen der Fernmeldedienstverordnung besteht», schreibt der SGV in seiner Stellungnahme. Es sei vielmehr davon auszugehen, «dass die vorgeschlagenen Anpassungen bei den investierenden Unternehmen zu Mindereinnahmen führen, womit die für den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur erforderliche Mittel fehlen dürften.» Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Fernmeldedienstverordnung würde ein Umfeld der Rechtsunsicherheit geschaffen und die für die Investitionen erforderlichen Anreize würden bedeutend beeinträchtigt. Informationen
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