Festsetzung einer Höchstzahl von Geschäften in einer Legislatur

25.01.2019

Wie sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt hat, bewegen sich die Parlamente auf allen Ebenen immer weiter in Richtung Berufspolitik. Die Anzahl der behandelten Geschäfte in den Parlamenten hat sich gemäss NZZ im Durchschnitt verdreifacht. Durch eine Festsetzung einer Höchstzahl von Geschäften in einer Legislaturperiode ist eine Priorisierung unumgänglich. Anfragen, welche nicht dem Zweck, sondern reiner politischer Profilierung dienen, haben so keinen Platz mehr auf der Agenda. Die Höchstzahl könnte auch in kürzeren Perioden definiert werden oder aber im Hinblick auf eingereichte und nicht behandelte Geschäfte definiert werden. Jedes Parlament kann dies selber festlegen. Der Föderalismus bleibt unangetastet, da keine fixe Regelungen über alle Gemeinden, Kantone und den Bund getroffen werden können.
Nebst der physischen Anwesenheit besteht der Zeitaufwand in einem Milizamt aus der Vor- und Nachbearbeitung. Je mehr Geschäfte anstehen, desto mehr Aufwand bringen diese mit sich. Wenn eine Fokussierung auf die wesentlichen Geschäfte notwendig ist, werden diejenigen Geschäfte bevorzugt, welche tatsächlich der Bevölkerung und nicht der Profilierung nützen. Die aufgewendete Zeit für die Parlamentarierinnen und Parlamentier dürfte sich so massiv reduzieren, und die Vereinbarkeit von beruflicher Tätigkeit und Milizamt könnte gestärkt werden.

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