Eine Gemeinde kann bei der Umsetzung eines
Energieprojekts verschiedene Rollen einnehmen und muss dabei nicht zwingend
selber in Vorhaben investieren. Eine Gemeinde kann sein: Initiatorin, Unterstützerin, Vorbild, Strategin, Kommunikatorin, Raumentwicklerin, Fördererin, Beraterin, Planerin, Vermittlerin.
Die Gemeinde erkennt ihre Potenziale im Energiebereich und versucht aktiv, diese auszuschöpfen. Sie plant Projekte selber oder versucht, Private für Projekte zu gewinnen.
Die Gemeinde unterstützt an sie heran getragene,
energiepolitisch relevante Projekte ideell, finanziell oder organisatorisch
(z.B. mit Organisieren von Treffen, einem Mandat, durch kommunikative
Massnahmen).
Indem die Gemeinde eine nachhaltige kommunale Energiepolitik verfolgt, ist sie Vorbild für die Bevölkerung, Vereine und Unternehmen sowie für andere Gemeinden. Dank dieser Vorbildfunktion sollen möglichst viele andere Akteure – insbesondere die kommunalen Grundeigentümer – motiviert werden, entsprechende Anstrengungen im Energiebereich zu unternehmen
Die Gemeinde definiert im Energiebereich eine langfristige Strategie. Sie zeigt sodann auf, wie diese Strategie mit etappierten, gut aufeinander abgestimmten Projekten umgesetzt werden soll. Mit diesem Vorgehen gestaltet sie stabile Rahmenbedingungen, an denen sich Private und Unternehmen orientieren können.
Die Gemeinde informiert die verschiedenen Bezugsgruppen über erfolgreiche Projekte. Ihre Kommunikation schafft Vertrauen, stärkt das Gemeinschaftsgefühl, wirkt vermittelnd und ist die Grundlage dafür, dass Energieprojekte Nachahmer finden. Ausserdem können Gemeinden wichtige Ansprechpartner für Private und Unternehmen sein, indem sie für entsprechende Projekte Informationen vermitteln und auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen.
Eine optimale Abstimmung von Siedlungsentwicklung und kommunalen Infrastrukturen ist ein wichtiger Faktor für eine nachhaltige Energiepolitik. Bei Zonenplanverfahren oder bei der Vergabe von Land im Baurecht (z.B. bei Grossüberbauungen) ist ein besonderes Augenmerk auf die energetischen Vorgaben zu richten. Zudem können Gemeinden bestimmte Flächen für Energieprojekte umnutzen oder sie Dritten für diese Zwecke zur Verfügung stellen.
Gemeinden können mit eigenen Fördersystemen finanzielle Anreize geben, um das Energieverhalten ihrer Einwohner und Unternehmen zu verändern. Oder sie können ebenfalls mit eigenen Angeboten – mit Nah- und Fernwärme, Photovoltaikanlagen usw. – die Nachfrage nach erneuerbaren Energieträgern fördern.
Die Gemeinde berät private Bauherren energietechnisch, damit die von der Gemeinde definierten langfristigen Ziele in der kommunalen Energiepolitik möglichst einfach und wirtschaftlich effizient erreicht werden können.
Die Gemeinde erarbeitet nach Möglichkeit ein kommunales Energiekonzept oder eine Energierichtplanung, um eine gesamtheitliche Sicht sicherzustellen (z.B. Raumplanung, Mobilität, Infrastrukturen, Energie, Wirtschaft, Umwelt, Freizeit). Dies ermöglicht ihr bei allen energiepolitischen Fragen ein planvolles und kohärentes Vorgehen.
Die Gemeinde vermittelt Wissen an die verschiedensten Anspruchsgruppen in Bezug auf Energie. Dies beinhaltet Fragen rund um das Energiesparen (z.B. Hauswartkurse oder Aktionen in der Verwaltung und in den Schulen), zu ressourcenschonenden und klimafreundlichen Produkten (z.B. Topten.ch) und entsprechenden Förderprogrammen oder auch zu den Vorgaben und Hilfestellungen von Bund und Kantonen.
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