Während der Sondersession wird sich der Nationalrat am 7. Mai erneut mit der Vorlage über die Individualbesteuerung (24.026) und damit insbesondere mit dem Vorschlag des Ständerats für Kinderabzüge befassen.
In der Frühjahrssession sprach sich auch der Ständerat für die Individualbesteuerung aus, wenn auch mit äusserst knappem Mehr von 23 zu 21 Stimmen. Dabei schafft er einige gewichtige Differenzen zum Nationalrat: kinderbezogene Abzüge, welche bei einem Elternteil das steuerbare Einkommen nicht mehr reduzieren, sollen unabhängig vom Zivilstand auf das andere Elternteil übertragen werden können. Damit sollen Alleinverdienerpaare entlastet werden. Um die Steuerausfälle zu begrenzen, sollen im Gegenzug die Kinderabzüge nicht mehr auf 12'000 CHF pro Kind erhöht werden, sondern nur noch auf 10'700 CHF. Eine Mehrheit fand auch ein Antrag der Ratslinken, welcher für 10 Jahre einen deutlich progressiveren Steuertarif fordert. Dank diesem reduzieren sich die prognostizierten Steuerausfälle von einer Milliarde auf 380 Mio. CHF jährlich.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates sprach sich am 31. März mit 17 zu 8 Stimmen gegen die Übertragbarkeit der kinderbezogenen Abzüge und für einen Kinderabzug von 12'000 CHF pro Kind aus. Zudem schlägt sie mit hauchdünnem Mehr von 13 zu 2 Stimmen einen neuen Steuertarif vor, der zwischen dem Vorschlag des Ständerates und demjenigen des Bunderates liegt, und noch zu Mindereinnahmen von rund 600 Mio. CHF führen würde. Im Rahmen dieser Sitzung hat sich die Kommission erstmals auch mit der von der Mitte-Partei lancierten Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare — Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» (25.018) beschäftigt. Diese will, dass Ehepaare gemeinsam veranlagt werden und Ehepaare in keinem Fall mehr Steuern bezahlen als Konkubinatspaare. Die Vorlage ist jedoch noch nicht bereit für die Beratung im Parlament.
Der Nationalrat beschäftigt sich am 07. Mai mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV unterstützt die Abschaffung der Heiratsstrafe, solange die Vorlage für die Gemeinden sowohl finanziell als auch mit einem vertretbaren administrativen Aufwand umgesetzt werden kann.
Vor diesem Hintergrund spricht sich der SGV auch gegen den Vorschlag des Ständerats aus, kinderbezogene Abzüge auf das andere Elternteil zu übertragen. Dies widerspricht in fundamentalter Weise dem Grundgedanken der Individualbesteuerung, würde die positiven Erwerbsanreize reduzieren, hätte substanzielle Steuerausfälle zur Folge und würde Steuerverfahren auf unnötige Weise verkomplizieren und damit administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden und steuerpflichtige Personen bedeuten.
Die Initiative der Mitte-Partei lehnt der SGV ab. Diese würde einerseits die Ungleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren nicht nur zementieren, sondern verschärfen. Zudem würde sie zu massiven Steuerausfällen führen und negative Erwerbsanreize mit sich bringen resp. verstärken.
Am 6. Mai wird sich der Nationalrat mit der Betreuungszulage als indirektem Gegenvorschlag zur Kita-Initiative auseinandersetzen und über die Vorschläge seiner Kommission abstimmen, die weiter gehen als das Modell des Ständerats.
Mit der nationalrätlichen Vorlage zur Verstetigung der Bundesfinanzierung in der familienergänzenden Kinderbetreuung 21.403 sollen die Elternbeiträge substanziell reduziert und die Vereinbarkeit gefördert werden. Mit der Betreuungszulage sprach sich der Ständerat im Dezember 2024 dann für ein alternatives Modell ohne Bundesbeiträge und Programmvereinbarungen aus und entschied, die Finanzierung der Zulage den Kantonen zu überlassen.
Im Rahmen der Kommissionsarbeiten im Frühling beantragte die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates WBK-N auf die Programmvereinbarungen zurückzukommen und auch Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der Angebote aufzunehmen. Weiter sollen u.a. auch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf in die Programmvereinbarungen aufgenommen werden. Für diese Programmvereinbarungen beantragt die WBK-N einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Ein Minderheitsantrag (Fivaz) beantragt weiter Abs. 3 in Art. 21 zu streichen und damit auf eine Befristung der Programmvereinbarungen auf 14 Jahre zu verzichten.
Ein Minderheitsantrag (Prelicz-Huber) in Art. 16a Abs. 2 beantragt zudem eine Bundesbeteiligung an der Betreuungszulage von max. 200 Millionen Franken pro Jahr. Weitere Vorschläge werden in der Sondersession im Nationalrat Thema sein.
Der Nationalrat beschäftigt sich am 06. Mai mit der Vorlage.
Position SGV: Der SGV setzt sich für eine mehrheitsfähige und ausgewogene Lösung mit Bundesbeiträgen und Programmvereinbarungen ein. Er begrüsst daher die Wiederaufnahme der Programmvereinbarungen inkl. mehr Mitteln zu deren Umsetzung ausdrücklich. Weiter unterstützt er den Minderheitsantrag (Fivaz, Art. 21 Abs. 3), die Programmvereinbarungen unbefristet in das Gesetz aufzunehmen. Der SGV ersucht den Nationalrat, dem Minderheitsantrag (Prelicz-Huber, Art. 16a Abs. 2) betreffend eine Bundesbeteiligung an der Betreuungszulage zu folgen. Kantone und Gemeinden bauen ihre Angebote aus. Doch der Druck für bezahlbare Kita-Plätze bleibt gross. Für nachhaltige Lösungen braucht es deshalb neben dem Engagement von Kantonen und Gemeinden auch eine Bundesbeteiligung. Der SGV unterstreicht die Dringlichkeit der Umsetzung der Vorlage und appelliert an das Parlament, den politischen Prozess voranzutreiben. Dies vor dem Hintergrund, dass das befristete Impulsprogramm 2026 bereits ausläuft und die Gemeinden Planungssicherheit brauchen.
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