
Aktuelles aus Bundesbern
Rückblick auf die Herbstsession 2026
Die Herbstsession ist am Freitag, 2. Oktober, mit mehreren wichtigen Entscheiden für die Gemeinden zu Ende gegangen. Besonders erfreulich ist aus Sicht des SGV die Ablehnung der Demokratie-Initiative durch beide Räte. Das dreistufige Schweizer Einbürgerungssystem hat sich bewährt und die Integration findet in den Gemeinden statt. Einbürgerungen sollen auch künftig nicht zentral beim Bund erfolgen. Der Nationalrat hatte das Volksbegehren bereits Ende April mit einer Zweidrittelmehrheit abgelehnt. In der Schlussabstimmung folgte nun auch der Ständerat der Nein-Empfehlung des Bundesrats. Damit kommt die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung.
Ein weiterer wichtiger Entscheid betrifft die Gemeindefinanzen: Der Ständerat hat es abgelehnt, einen Teil der Finanzierung der 13. AHV-Rente auf die Kantone und Gemeinden zu überwälzen. Die Finanzierung der AHV liegt in der Verantwortung des Bundes und darf nicht zu einer neuen Lastenverschiebung auf die anderen Staatsebenen führen.
Weniger erfreulich fällt die Bilanz im Bereich Wasser aus. Die Ablehnung der verschiedenen Vorstösse zu PFAS wird den Herausforderungen nicht gerecht, mit denen Gemeinden und Trinkwasserversorger bereits heute konfrontiert sind. Der Schutz der Wasserressourcen und die Vermeidung von Verunreinigungen an der Quelle müssen rasch an Bedeutung gewinnen.
Auch die Ablehnung einer klaren gesetzlichen Grundlage für Unterstützungsleistungen des Bundes bei Naturkatastrophen lässt Fragen offen. Angesichts der erwarteten Zunahme solcher Ereignisse müssen die betroffenen Gemeinden rasch wissen, mit welcher Unterstützung sie rechnen können, statt weiterhin von fallweisen Lösungen abhängig zu sein.
Weitere Entscheide mit Bedeutung für die kommunale Ebene finden Sie in unserer Bilanz der zweitletzten Parlamentssession des Jahres.
Asylbereich: Parlament fordert Gesetzesanpassungen
Die Motion Germann (25.4674 «Für eine echte Asylstrategie im Interesse der Schweizer Bevölkerung») verlangt eine neue Asylstrategie mit Zielen in sechs Bereichen und die dafür entsprechenden Gesetzesanpassungen vorzulegen. Nachdem der Ständerat die Motion bereits im März angenommen hatte, folgte nun auch der Nationalrat der Empfehlung seiner Kommission und nahm die Motion im September mit 115 zu 74 Stimmen an. Weiter wurde auch das Kommissionspostulat (26.4062) mit 101 zu 89 Stimmen deutlich angenommen. Dieses beauftragt den Bundesrat, die erforderlichen Gesetzesanpassungen im Asyl- und Ausländergesetz zu prüfen und die Asylstrategie 27 weiter zu konkretisieren. Neben den Bereichen «Erhöhung der Sicherheit» und «Einführung eines vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens» fordert die Kommission in zwei weiteren Bereichen gesetzliche Anpassungen: Der Schutzstatus S und die vorläufige Aufnahme sollen angeglichen und die vorläufige Aufnahme umbenannt werden. Zudem sollen auch im Integrationsbereich gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden (spezifische Förderung der Integration von Frauen).
Position SGV: Im Rahmen der Asylstrategie 2027 haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte an der Asylkonferenz 2025 mit dem politischen Mandat sieben strategische Stossrichtungen für Anpassungen des Asylsystems beschlossen. Die Erarbeitung von konkreten Massnahmen wurde im Januar 2026 unverzüglich an die Hand genommen und läuft auf Hochtouren. Alle in der Motion Germann festgelegten Ziele – mit Ausnahme des Familiennachzuges – sind Teil der laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Asylstrategie27 und werden somit berücksichtigt: Beschleunigung der Asyl- und Beschwerdeverfahren, raschere Abbau des Rückstands bei den anhängigen Dossiers, Erhöhung der Rückführungen und verstärkte Massnahmen gegen straffällige Personen. Die Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen der Taskforce Intensivtäter trägt Früchte. Vor diesem Hintergrund hatte der SGV das Parlament ersucht, die Motion Germann abzulehnen, um den laufenden Prozess der Umsetzung nicht unnötig zu blockieren oder zu erschweren.
Im Rahmen der Asylstrategie27 haben die drei Staatsebenen gemeinsam die Grundlagen für gesetzliche Anpassungen erarbeitet: einerseits bei der Sicherheit, anderseits zum sogenannten vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren und weiteren Massnahmen zur Entlastung des Asylsystems von offensichtlich unbegründeten Gesuchen. Mit dem überwiesenen Kommissionspostulat 26.4062 kommen nun Gesetzesanpassungen in zwei weiteren Bereichen dazu. Der SGV unterstützt diesen ganzheitlichen Paketansatz.
Nationalrat will den Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen mit Status S erleichtern
Die geplante Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (26.045) sowie des Asylgesetzes hat zum Ziel, die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S zu fördern und die Zulassung zum Arbeitsmarkt für Personen zu erleichtern, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat absolviert haben. Erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S sollen künftig den Kanton wechseln können, wenn sie nicht von der Sozialhilfe abhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens 12 Monaten besteht. Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So werden für Personen mit Status S die gleichen Voraussetzungen geschaffen, wie sie für vorläufig aufgenommene Personen bereits gelten. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats unterstützt die so geplanten verbesserten Rahmenbedingungen für eine raschere Integration in den Arbeitsmarkt.
Nach einer geringen Änderung hat der Nationalrat den Gesetzesentwurf am 30. September 2026 in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 65 Stimmen angenommen. Der Entwurf dürfte dem Ständerat an der kommenden Wintersession vorgelegt werden.
Position SGV: Der SGV begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verbesserung der Integration von Personen mit Schutzstatus S in den Arbeitsmarkt insgesamt, da die Gemeinden institutionell, organisatorisch und finanziell betroffen sind. So trägt die kommunale Ebene u.a. die Folgekosten von ungenügender beruflicher oder sozialer Integration im Bereich der Sozialhilfe.
Die nachfolgenden Punkte sind für die kommunale Ebene von besonderer Bedeutung:
- Kantonswechsel von Personen mit Status S, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe und eine vorliegende stabile Erwerbstätigkeit sind bei der Prüfung von Gesuchen für einen Kantonswechsel zu berücksichtigen, um Kostenverlagerungen zwischen den Kantonen zu vermeiden;
- Das Meldeverfahren arbeitsloser Personen mit S-Status bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung hat den Vorteil, dass die schutzbedürftigen Personen den vorläufig aufgenommenen Personen gleichgestellt werden. Der SGV erwartet jedoch, dass dieses Verfahren, das in die innerkantonale Organisationsautonomie eingreift, im Rahmen der Arbeiten zur Asylstrategie 27 umfassend überprüft wird.
Die Demokratie-Initiative überzeugt weder die Gemeinden noch das Parlament
Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die Volksinitiative (25.081) in der Herbstsession mit 34 zu 9 Stimmen deutlich abgelehnt, ohne einen Gegenvorschlag vorzulegen. Das Schweizer Bürgerrecht muss daher weiterhin auf einem bewährten dreistufigen System beruhen. Die Initiative verlangt, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen vereinheitlicht werden und in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich ordentlich einbürgern lassen können, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten und darüber hinaus weitere Kriterien erfüllen.
In der Schlussabstimmung bestätigte der Ständerat seine Position und nahm den Bundesbeschluss, der die Ablehnung der Initiative empfiehlt, mit 33 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Position SGV: Aus Sicht des SGV sind die Anliegen der Initiantinnen und Initianten für eine Harmonisierung grundsätzlich nachvollziehbar, doch geht die Initiative weit über dieses Ziel hinaus. Das Schweizer Bürgerrecht beruht heute auf einem bewährten dreistufigen System, das eng mit der Geschichte, der Identität und der föderalistischen Organisation unseres Landes verbunden ist. Die Volksinitiative stellt dieses System mit der geplanten Zentralisierung beim Bund und der Einführung eines Rechtsanspruches auf Einbürgerung grundlegend infrage. Das Parlament
hatte bislang alle Vorstösse für einen generellen Rechtsanspruch auf das Schweizer Bürgerrecht oder eine zentrale Kompetenz beim Bund abgelehnt und lehnt sie auch diesmal wieder ab. Der SGV begrüsst den Entscheid des Parlaments. Die Zuständigkeit für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts soll weiterhin bei den Gemeinden liegen, da diese Ebene am besten geeignet ist, den Integrationsgrad einer Person zu beurteilen.
Inklusions-Initiative: Nationalrat zieht Inklusionsgesetz der Initiative vor
Am 16. und 21. September hat sich der Nationalrat als Erstrat mit der Vorlage zur Inklusions-Initiative und zum Inklusionsgesetz befasst (26.029) befasst. Im Ergebnis will der Nationalrat den Alltag von Menschen mit Behinderung inklusiver gestalten, will dies aber nicht mit der Volksinitiative, sondern mit dem Inklusionsgesetz umsetzen. Das neue Gesetz soll Bestimmungen zu Wohnen und Arbeit sowie Kultur, Sport und Freizeit enthalten und zugleich zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in der Schweiz beitragen. Nach einer mehrstündigen Debatte hiess der Nationalrat das Inklusionsgesetz mit 108 zu 80 Stimmen und mit 8 Enthaltungen gut. Mit Nein stimmten die meisten SVP- und zahlreiche FDP-Mitglieder. Die rund dreissig Minderheitsanträge wurden allesamt abgelehnt. Die Inklusions-Initiative empfiehlt der Nationalrat mit einem knappen Mehr zur Ablehnung. Der Ball zur weiteren Bearbeitung liegt nun beim Ständerat.
Den indirekten Gegenvorschlag ergänzte der Nationalrat auf Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) in folgenden Punkten:
Es soll eine Erleichterung des Zugangs zum allgemeinen Arbeitsmarkt geben und damit die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden. Zudem sollen Ausbildungsmöglichkeiten gezielt gefördert und Instrumente wie Job-Coaching ausgebaut werden. Weiter will der Nationalrat die Zahl der Assistenzstunden für Menschen mit Unterstützungsbedarf im ersten Arbeitsmarkt auf neunzig pro Monat erhöhen. Eine von Rot-Grün gewünschte Aufstockung auf 120 Stunden im Monat lehnte er ab. Menschen mit Behinderungen soll weiter ein besserer Zugang zu sportlichen und kulturellen Aktivitäten ermöglicht werden. Auch beim Wohnen will der Nationalrat Neuerungen: Die Wahlfreiheit der Unterkunft soll verbessert und die Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern verbessert werden. Nichts wissen wollte die Ratsmehrheit hingegen von einer Taskforce, die die Barrierefreiheit von öffentlichen Verkehrsmitteln voranbringen und begleiten sollte.
Position SGV: Der SGV nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Nationalrat in vielen Punkten der Mehrheit seiner Kommission gefolgt ist und der Geltungsbereich des indirekten Gegenvorschlags ausgeweitet werden soll. Vor allem die Verbesserung der Wahlfreiheit der Unterkunft sowie die Förderung der Barrierefreiheit von Mehrfamilienhäusern in Zusammenhang mit der Erhöhung der Assistenzstunden ist im Sinne des SGV. Dadurch wird es mehr Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ausserhalb einer Institution zu leben, wovon auch die kommunale Ebene profitiert. Denn obwohl die Gemeinden in der Regel keine eigenen Institutionen für Menschen mit Behinderungen betreiben, tragen sie über kantonale Umlagen und Gesetze einen erheblichen Teil der Kosten. Bei einer Erweiterung des Geltungsbereichs sind jedoch zwingend in allen Bereichen die Auswirkungen auf die Gemeinden hinsichtlich Zuständigkeiten, Vollzugsaufwand und Finanzierung zu berücksichtigen. Neue bundesrechtliche Vorgaben dürfen nicht zu ungedeckten Mehrbelastungen der Gemeinden führen. Der SGV ersucht den Ständerat, den Beschlüssen des Nationalrats zu folgen und dabei die vorgebrachten Anliegen der Gemeinden zu berücksichtigen.
Bilaterale III - Ständerat heisst Stabilisierungspaket gut
Das Geschäft Paket EU-CH Bilaterale III (26.023) wird im Rahmen der parlamentarischen Beratung in zwei Teilen behandelt, einem Stabilisierungsteil (Bundesbeschlüsse 1, 5-9) und einem Weiterentwicklungsteil (Bundesbeschlüsse 2-4). Die verschiedenen Elemente des Stabilisierungsteils sind miteinander verknüpft und müssen gesamthaft in Kraft treten. Die drei Abkommen des Weiterentwicklungsteils sind dagegen nicht miteinander verknüpft. Aus diesen Gründen wird nur der Stabilisierungsteil in den Räten behandelt. Am 28., 29. und 30. September hat sich der Ständerat als Erstrat mit dem Stabilisierungsteil befasst. Der Ständerat hat beschlossen, die im Vertrag ausgehandelte Schutzklausel zur Zuwanderung massiv zu verschärfen und mit einer neuen Lenkungsabgabe zu ergänzen:
- Einführung einer Zuwanderungsabgabe: Wenn die Schutzklausel wegen schwerwiegender wirtschaftlicher oder sozialer Probleme aktiviert wird, soll eine finanzielle Lenkungsabgabe erhoben werden. Diese soll laut Ständerat Anreize schaffen, verstärkt das inländische Arbeitskräftepotenzial zu nutzen. Der Ständerat schlägt Mindestansätze von CHF 2000 bis CHF 4000 vor. Bei unselbstständig Erwerbstätigen müssen die Unternehmen die Abgabe bezahlen. Bei nachziehenden Familienangehörigen sollen die volljährigen Personen selbst abgabepflichtig sein. Die Erträge sollen an die Bevölkerung verteilt werden.
- (Jährliche) Prüfpflicht: Der Bundesrat hat für die Schutzklausel Kriterien definiert, wann er sie anrufen kann. Eine Aktivierung steht im Raum, sobald einer von vier Schwellenwerten (Nettozuwanderung, Anzahl Grenzgänger, Arbeitslosigkeit oder Sozialhilfequote) landesweit überschritten wird. Diese «Kann»-Formulierung goutiert der Ständerat nicht: Er will den Bundesrat dazu verpflichten, die Schutzklausel anzurufen, sobald die definierten Indikatoren erfüllt sind. Der Bundesrat wird ausserdem verpflichtet, jedes Jahr zwingend zu prüfen, ob die Schutzklausel aktiviert werden muss.
- Verschärfungen beim Daueraufenthaltsrecht: Auf Antrag der SVP wurde beschlossen, dass EU-Bürger, die arbeitslos sind oder Sozialhilfe beziehen, kein Gesuch um Daueraufenthalt stellen können – in diesen Fällen beginnt die Fünfjahresfrist von Neuem zu laufen. Hier weicht der Ständerat vom Vorschlag des Bundesrats ab. Dieser lautet so: Wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger fünf Jahre in der Schweiz gearbeitet haben, sollen sie künftig ein Recht auf Daueraufenthalt beantragen können. Wenn sie mehr als sechs Monate von Sozialhilfe abhängig waren, wird diese Dauer nicht zu den fünf Jahren hinzugerechnet. Bundesrat Beat Jans wies darauf hin, dass die geforderte Einschränkung nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar sei. Der Ständerat beschloss die Verschärfung aber trotzdem.
- Zwingender Strafregisterauszug: Mit dem Stichentscheid des Ständeratspräsidenten Stefan Engler wurde festgelegt, dass EU-Bürger beim Zuzug in die Schweiz verpflichtend einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Bundesrat Jans verwies darauf, dass die Kantone eine solche Pflicht ablehnen. Ihnen reiche es, dass sie freiwillig einen Strafregisterauszug verlangen dürfen. Bundesrat und Verwaltung warnten, dass die EU wegen dieser Änderung die Balance des ganzen Pakets infrage stellen könnte. Mit einem Stichentscheid von Ständeratspräsident Stefan Engler fand der Antrag eine Mehrheit.
Diese Verschärfungen stellen eine bewusste Abweichung vom bisherigen Verhandlungsergebnis mit der EU dar. Bundesrat Beat Jans warnte vor grossen rechtlichen und bürokratischen Hürden. Da es sich um die erste Beratung handelt, gehen die Vorlagen als Nächstes in den Nationalrat, der sich voraussichtlich in der Wintersession mit den Details befassen wird.
Position SGV: Der SGV hat in seiner Stellungnahme vom 31. Oktober 2025 betont, dass die Prüfung der Anwendung der Schutzklausel eine wichtige Voraussetzung für das Vertrauen in die neuen Regelungen darstelle. In diesem Sinne begrüsst der SGV die Bestrebungen des Ständerats, welche die rechtzeitige Prüfung und Anwendung der Schutzklausel sicherstellen und damit auch die kommunale Ebene vor negativen Auswirkungen schützen.
Die vorgesehenen Verschärfungen zur Schutzklausel zur Steuerung der Zuwanderung könnten aber bei den kommunalen Sozialdiensten zu Mehraufwand führen, etwa müsste bei EU-Staatsangehörigen genauer geprüft werden, ob die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsrecht weiterhin erfüllt sind. Die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, kantonalen Migrationsbehörden und Sozialdiensten könnte intensiver werden. Für die Gemeinden entstünden somit weniger neue materielle Aufgaben als vielmehr ein erhöhter Vollzugs- und Koordinationsaufwand. Ob die Sozialhilfelasten dadurch tatsächlich sinken würden, lässt sich derzeit nicht verlässlich abschätzen. Die vom Ständerat beschlossenen Massnahmen zielen vor allem auf die Steuerung der Zuwanderung und die Kontrolle der Aufenthaltsvoraussetzungen ab. Die Einführung der Zuwanderungsabgabe auch für Volljährige Personen, die die Familien selbst bezahlen müssen, lehnt der SGV ab. Dies würde zu einer Benachteiligung finanzschwächerer Familien führen, was nicht begrüssenswert ist.
Einigung beim Netzexpress
Nach mehrmaligem Hin und Her und weiteren Diskussionen zum so genannten Netzexpress konnten die Räte in der Herbstsession einen Kompromiss finden und die Vorlage für den Um- und Ausbau des Schweizer Stromnetzes verabschieden (Elektrizitätsgesetz 25.057). Während der Ständerat dem Nationalrat in Bezug auf die Beibehaltung des Moorschutzes entgegenkam, erklärte sich dieser dafür einverstanden, dass künftig beim Versetzen von Strommasten die gesetzlichen Wald- und Gewässerabstände unterschritten werden dürfen. Somit sind sich die Räte nun einig, dass – abgesehen von Ausnahmen – Höchstspannungsleitungen grundsätzlich als Freileitungen verlegt werden sollen und ein nationaler Interessensvorrang nicht nur für das Übertragungs-, sondern auch für das Verteilnetz gelten soll. Das Niederspannungsnetz bleibt ausgeschlossen.
In den Schlussabstimmungen vom 02. Oktober 2026 stimmte der Nationalrat mit 194 Stimmen zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung zu. Der Ständerat nahm die Vorlage einstimmig an.
Position SGV: Der SGV begrüsst grundsätzlich, dass die Stromnetze im Hinblick auf die angestrebte Dekarbonisierung und die zunehmende Einspeisung von erneuerbaren Energien um- und ausgebaut werden. Denn die Netzstabilität muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
Der SGV kritisiert aber, dass Höchstspannungsleitungen nach Ansicht der Räte - trotz negativen Rückmeldungen aus der Konsultation und entgegen des bundesrätlichen Vorschlags - grundsätzlich oberirdisch verlegt werden sollen. Der SGV plädiert weiterhin dafür, dass wichtige Schutzanliegen von Bevölkerung und Umwelt angemessen berücksichtigt werden können. Im Hinblick auf die Akzeptanz in der Bevölkerung gilt es, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Ausbaus und des Gesundheits- und Naturschutzes zu finden. Bei der Realisierung des Übertragungs- und Verteilnetzes, wonach neu ein grundsätzlicher Vorrang gegenüber anderen nationalen Interessen gelten soll, müssen Interessenabwägungen zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen auf Grundlage des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie des Raumplanungsgesetzes weiterhin möglich bleiben. Insbesondere im Verteilnetz sind Sanierungs- und Ersatzprojekte mit Augenmass zu realisieren und betroffene Gemeinden zwingend frühzeitig in die Netzplanung miteinbeziehen.
Mobilitätsdaten besser vernetzen
In der Herbstsession hat der Nationalrat sein Eintreten auf die Gesetzesvorlage zum Aufbau einer nationalen Mobilitätsdateninfrastruktur zwecks digitaler Datenvernetzung mit 124 zu 70 Stimmen erneut bestätigt (Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur MODIG 25.049). Die Beratung geht nun wieder zurück in den Ständerat, welcher das Geschäft in der Sommersession abgelehnt hat. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates KVF-S wird im Oktober erneut darüber diskutieren. Im Hinblick auf einen Kompromiss appellierten verschiedene Ratsmitglieder, die Vorlage nicht zu versenken, jedoch die Bedenken des Ständerats (z.B. in Bezug auf die Kosten oder den Datenschutz) ernst zu nehmen.
Weil der Ausbau von Verkehrsinfrastrukturen nicht mit den steigenden Mobilitätsbedürfnissen Schritt halten kann, muss die effizientere Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen sowie der privaten und öffentlichen Verkehrsangebote gefördert werden. Angesichts der prognostizierten Kosten für den Erhalt und den Ausbau der Schweizer Mobilitätsinfrastruktur spricht sich die KVF-N für eine Investition in die Bereitstellung und Nutzung von verkehrsträger- und angebotsübergreifenden Mobilitätsdaten aus. Zudem betont sie, dass die Vorlage einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung der Schweiz darstellt.
Position SGV: Der SGV unterstützt das Ziel, die Nutzung und den Austausch von standardisierten Mobilitätsdaten zwischen privaten und öffentlichen Akteuren zu verbessern und so den Informationsfluss zu erleichtern (z.B. beim Routing von Einsatzkräften oder für die Reservation von E-Ladestationen). Die Vernetzung von Mobilitätsdaten ist zudem nicht nur für die Erschliessung von peripheren Regionen enorm wichtig, sondern verbessert auch die Auslastung der bestehenden Infrastruktur und die Weiterentwicklung von multimodalen Verkehrsangeboten.
Der SGV begrüsst grundsätzlich die Absicht, einen klaren gesetzlichen Rahmen für eine effiziente Vernetzung der Mobilitätsdaten zu schaffen und die Führung der Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI) durch den Bund als unabhängige staatliche Stelle sicherzustellen – sofern die Koordination zwischen den verschiedenen Akteurinnen sichergestellt ist. Der Aufbau der MODI sollte nicht dem Markt überlassen werden, da kommerzielle Interessen den selektiven Zugang zu Mobilitätsdaten begünstigen und zu Problemen beim Ausstieg der entsprechenden Unternehmen führen würden.
Kritisch erachtet der SGV aber die hohen Kosten, insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage. Für die MODI bestimmte Mittel dürfen keinesfalls zu Lasten anderer zentraler Aufgaben umgeleitet oder gekürzt werden. Es darf kein Mehraufwand für die Gemeinden entstehen. Aus Sicht der Gemeinden ist es zudem wichtig, dass die Zugänglichkeit der MODI für alle relevanten Akteure gewährleistet ist, die Teilnahme daran aber freiwillig bleibt. Es muss darauf geachtet werden, dass Gemeinden bei der komplexen Datenaufbereitung und -verknüpfung genügend lange fachlich und technisch unterstützt werden. Dazu muss das System verständlich, einfach zugänglich und gut zu bedienen sein. Es darf keinen erheblichen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden verursachen. Zentral ist auch der Datenschutz. Bei der Harmonisierung der Daten muss zudem festgelegt werden, wie die laufend notwendige Aktualisierung erfolgen soll.
Erdbebenschäden: Das Parlament kann sich nicht auf eine Finanzierungslösung einigen
Mit der Vorlage «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss» (24.095) wollte der Bundesrat die Forderung der Motion 20.4329 erfüllen, in der Schweiz die finanzielle Vorsorge von Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern im Fall eines Erdbebens zu stärken und die notwendigen Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen. Dafür ist eine Änderung der Bundesverfassung notwendig. Der Bundesratsvorschlag umfasste eine Eventualverpflichtung für die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer auf Stufe Verfassung. Diese sollen bei Eintritt eines starken Erdbebens mit hohen Schäden einen Beitrag von maximal 0.7 Prozent der Gebäudeversicherungssumme zur Deckung von Gebäudeschäden entrichten. Auch skizzierte er eine mögliche Umsetzungsvariante auf Gesetzesstufe. Der Ständerat hatte sich in der Wintersession 2025 für ein Nichteintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Der Nationalrat hat nun in der aktuellen Session nachgezogen und ebenfalls für Nichteintreten votiert. Damit ist die Vorlage vom Tisch.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Parlamentes. Die Schweiz ist ein Erdbebenland. Auch hierzulande ist etwa alle 50-100 Jahre mit einem Beben der Magnitude 6 auf der Richterskala zu rechnen, welche massiven Schäden mit sich bringen würde. Es braucht daher eine umfassende Finanzierungslösung. Dies ist heute nicht gegeben: in der Schweiz sind nur rund 15 % aller Gebäude gegen Schäden durch Erdbeben versichert.
Der Staat wiederum ist bei der Wiederherstellung der Infrastruktur sowie bei der direkten Ereignisbewältigung stark gefordert. Geklärt werden muss in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung der Wiederherstellung der staatlichen Infrastruktur. Die betroffenen Kantone und Gemeinden könnten einen raschen Wiederaufbau unmöglich aus eigenen Mitteln finanzieren. Deshalb ist eine solidarische, gesamtschweizerische Lösung notwendig, welche für die Gemeinden tragbar ist. Mit dem Entscheid des Parlamentes bleibt die Finanzierung des Wiederaufbaus nach einem schweren Erdbeben in der Schweiz weiterhin ungelöst.
Nationalrat lehnt rechtliche Grundlage für Katastrophenhilfe ab
Der Nationalrat hat es mit knappem Mehr von 101 zu 93 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt, eine rechtliche Grundlage für Bundeshilfen in Katastrophenfällen zu schaffen. Mit der Motion (25.4416) wollte die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) den Bundesrat beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um im Fall von Naturkatastrophen Sofortmassnahmen und Nothilfen zur Bewältigung der unmittelbaren Folgen und zur Wiederinstandstellung aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zu finanzieren. Die Motion löste die Parlamentarische Initiative Regazzi (24.446) ab, welche die Einrichtung eines nationalen Fonds für Naturkatastrophen gefordert hatte und aufgrund der Lancierung der neuen Kommissionsmotion zurückgezogen wurde. Der Ständerat hat sich in der Frühjahrssession 2026 noch für die Vorlage ausgesprochen. Mit der Ablehnung des Nationalrates ist die Motion vom Tisch.
Position SGV: Der SGV bedauert den Entscheid des Nationalrates. Nach schweren Naturkatastrophen gilt es, finanzielle Mittel rasch bereitzustellen, um die Folgen des Ereignisses zu bewältigen und wirtschaftliche Tätigkeiten wieder zu ermöglichen. Auf Basis des Wasserbau- und des Waldgesetzes kann der Bund zwar schon heute gewisse Hilfen leisten, diese decken aber nur einen Teil der Schäden ab. Bei vergangenen Ereignissen wie etwa den Unwettern 2005 und 2024 sowie dem Gletscher- und Bergsturz in Blatten 2025 mussten daher ad hoc Sonderbotschaften oder Bundesgesetze erlassen werden. Dies bringt für die betroffenen Gemeinwesen grosse Unsicherheiten mit sich. Es braucht daher eine klare und verbindliche gesetzliche Regelung von Höhe, Auslösemechanismus und anderen Modalitäten der Bundeshilfe bei Naturkatastrophen. Es muss am Tag eins nach einem Schadensereignis klar sein, welche Hilfen die betroffenen Gemeinden und Kantone erwarten können. So kann der Wiederaufbau rasch angegangen und den betroffenen Gebieten eine Zukunftsperspektive aufgezeigt werden.
13. AHV-Rente: Der Ständerat will keine Überwälzung der Kosten auf Gemeinden und Kantone
Der Ständerat lehnt es ohne Gegenantrag ab, einen Teil der Kosten der 13. AHV -Rente auf Kantone und Gemeinden zu überwälzen. Mit der Motion 26.3518, welche die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) lanciert hatte, sollte der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass die durch die Einführung der 13. AHV-Rente entstehenden Steuermehreinnahmen bei Kantonen und Gemeinden vollständig dem Bund zufliessen, der diese Mittel direkt an die AHV weiterleitet. Als einfachste Lösung wurde dabei in der Begründung eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen. Der Nationalrat hatte sich in der Sommersession noch für die Motion ausgesprochen.
Position SGV: Der SGV ist erleichtert über den Entscheid des Ständerates. Die Finanzierung der AHV liegt in der Kompetenz und Verantwortung des Bundes. Mit dem NFA wurde dieser Bereich konsequent entflochten. Eine Mitfinanzierung durch die Kantone oder gar die Gemeinden ist nicht vorgesehen. Mit der Motion wäre der Verfassungsgrundsatz der fiskalischen Äquivalenz verletzt worden und diese hätte damit einen problematischen Präzedenzfall geschaffen. Im Umkehrschluss müsste der Bund die Kantone und Gemeinden bei jeder Massnahme, welche negative Auswirkungen auf deren Steuereinnahmen hat, entsprechend kompensieren. Dies wäre insbesondere bei der Erhöhung von Lohnbeiträgen oder einer Erhöhung der Mehrwertsteuer der Fall.
Für eine kohärente Wasserpolitik – vom Schutz der Ressource bis zum Wasserhahn
Die fünf im Ständerat behandelten Motionen befassen sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit der PFAS-Problematik. Die Motionen Vincenz-Stauffacher (25.3902) und Michel (25.3866) «Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS» verlangen die Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS. Die Motion Graf (25.3746) «Abgabe auf sämtliche PFAS an der Quelle» fordert eine Abgabe auf PFAS an der Quelle, während die Motion Crevoisier Crelier (25.3868) «Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke» deren Verwendung auf wesentliche Verwendungszwecke beschränken will. Die Motion Moser (25.3865) «PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren» verlangt schliesslich die Festlegung sektorspezifischer Absenkpfade zur schrittweisen Reduktion von PFAS.
Die Motion 25.3902 «Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS» wurde am 15. September abgelehnt, während die gleichlautende Motion 25.3866 «Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS» zurückgezogen wurde. Die Motionen 25.3746 «Abgabe auf sämtliche PFAS an der Quelle», 25.3868 «Beschränkung der Zulassung von PFAS auf wesentliche Verwendungszwecke» und 25.3865 «PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren» wurden ebenfalls vom Ständerat abgelehnt.
Position SGV: Der SGV bedauert, dass diese Anträge im Ständerat keine Unterstützung gefunden haben. Nach Ansicht des SGV werden sich die aktuellen Herausforderungen im Bereich Wasser in den kommenden Jahren noch verschärfen. Daher müssen auf politischer Ebene rasch Lösungen gefunden werden. Der Schutz der Wasserressourcen, Dürre und die Wasserverfügbarkeit, Mikroverunreinigungen und persistente Stoffe, die Anforderungen an das Trinkwasser, die Raumplanung und die Versorgungssicherheit sind eng miteinander verknüpft. Die Gemeinden tragen entlang dieser Kette grosse Verantwortung, insbesondere beim Schutz der Ressourcen, bei der Bewirtschaftung der Infrastruktur und bei der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung. Der SGV unterstützt daher eine Stärkung des Gewässerschutzes und ist der Ansicht, dass die Vermeidung von Verschmutzungen an der Quelle Vorrang haben muss. Die Auswirkungen auf die Wasserressourcen müssen bereits frühzeitig bei der Zulassung, der Verwendung und der Neubewertung von Stoffen berücksichtigt werden, anstatt die Verantwortung systematisch auf die Akteure am Ende der Kette abzuwälzen. Angesichts der Realität vor Ort und der jüngsten Entscheide in diesem Bereich stösst die aktuelle Wasserpolitik an ihre Grenzen.