Feuerwerk regulieren: Eine Sache der Gemeinden
Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm verursachen, verbieten. Der SGV kann die Anliegen der Initianten in Bezug auf Lärmschutz und Umweltschutz nachvollziehen. Er ist jedoch der Ansicht, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind. Zahlreiche Gemeinden wenden bereits heute Verbote oder Einschränkungen an und machen damit gute Erfahrungen. Ein nationales Verbot, das in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden eingreifen würde, ist daher überflüssig. Der SGV hat seine Position am 31. Januar 2025 im Rahmen einer Anhörung vor der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) dargelegt.
Aus denselben föderalistischen Gründen lehnt der SGV den von der WBK-N ausgearbeiteten Entwurf zur Änderung des Sprengstoffgesetzes ab: Die Bewilligung von Feuerwerken fällt in die Zuständigkeit der Gemeinden und soll dies auch bleiben. Für den SGV würde eine solche Änderung des Sprengstoffgesetzes die durch Art. 50 BV geschützte Gemeindeautonomie einschränken und unnötigen Verwaltungsaufwand verursachen, der zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten beim Vollzug führen könnte.
Die Entscheidungen über die Verwendung und Regelung von Feuerwerkskörpern sollen daher auf Grundlage der bestehenden kantonalen Gesetzgebungen in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden bleiben.
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