Die Stellungnahmen
Der
seit 1999 in der Verfassung verankerte «Gemeindeartikel»
(Bundesverfassung Art. 50) verpflichtet den Bund, bei der Gesetzgebung
auf die Interessen der Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Der
«Gemeindeartikel» hat dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem
Schweizerischen Städteverband politisch mehr Gewicht gebracht.
Stellungnahmen im Wortlaut

