Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach
Solothurnstrasse 22
CH-3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 858 31 16
Fax 031 858 31 15
Schweizerischer
Gemeindeverband
Association des
Communes Suisses
Associazione dei
Comuni Svizzeri
Associaziun da las Vischnancas Svizras
verband@chgemeinden.ch StartseiteRückwärtsVorwärtsSitemap
Fachartikel
Marktplatz

Die politischen Positionen

 
  • Finanzpolitik
    Mit dem Volksentscheid im Herbst 2004 hat der Souverän die Weichen für den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen gestellt. Als nächster Schritt sind die verschiedenen Bundesgesetze anzupassen. Bei dieser Detailregelung besteht aus Sicht der Gemeinden die Gefahr, dass Kosten oder Aufgaben unter Missachtung des Grundsatzes eines fairen Interessenausgleichs vom Bund auf die Kantone respektive auf die Gemeinden verschoben werden. Der Schweizerische Gemeindeverband wehrt sich auf Bundesebene gegen solche Kostenverschiebungen und setzt sich für die Verankerung von Mitwirkungsrechten für die Gemeinden ein. Zum Beispiel sollen das Anhörungsrecht sowie weitere Mitspracherechte im Rahmen von Programmvereinbarungen sichergestellt und der Anspruch auf Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen im Bundesrecht statuiert werden. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene müssen auch die Kantone ihre Gesetzgebungsarbeiten vorantreiben, ihre innerkantonalen Finanzausgleichssysteme gegebenen Falles anpassen und die zentralen interkantonalen Vereinbarungen ratifizieren. Der Verband wird im Rahmen dieses Prozesses die kantonalen Gemeindeverbände über mögliche bundesrechtliche Auswirkungen für die Kantone resp. die Gemeinden informieren
  • Raumentwicklungspolitik
    Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat im Sommer seinen Raumentwicklungsbericht 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Der Schweizerische Gemeindeverband hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass für eine nachhaltige Entwicklung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie griffige Massnahmen erforderlich sind. Weiter wird sich der Verband dafür einsetzen, dass die fortschreitende Zersiedlung gebremst wird. Zudem befürwortet er, dass zuerst die Agglomerationen und die Regionen je für sich eine Politik entwickeln, da ihre Probleme unterschiedlich sind. Erst nachher sollen Regional- und Agglomerationspolitik aufeinander abgestimmt und vernetzt werden
  • Asylpolitik
    Bis zum 1. April 2004 wurden alle Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellten, während ihrer Anwesenheit in der Schweiz gemäss der Asylgesetzgebung des Bundes unterstützt. Im Frühling 2004 fand ein Systemwechsel statt und Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) wurden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Heute müssen die Gemeinden und Städte diesen Personen, die nicht freiwillig die Schweiz verlassen, sondern sich weiterhin hier aufhalten, Nothilfe gewähren. Mit diesem Schritt hat eine Kostenverschiebung vom Bund auf die Gemeinden stattgefunden. Dieser Systemwechsel wird mit dem Inkrafttreten des neuen Asyl- und Ausländerrechts am 1. Januar 2008 auf alle Personen mit einem negativen Entscheid ausgedehnt. Bei der Inkraftsetzung dieses Rechts werden somit viele altrechtliche Fälle, die sich seit Jahren mit ihren Familien und schulpflichtigen Kinder in den Gemeinden und Städten aufhalten, von der Sozialhilfe des Bundes ausgeschlossen. Die Befürchtung der Gemeinden und Städte, zusehends mit einer Anzahl von ungeregelten Personen und ihren menschlichen und finanziellen Problemen konfrontiert zu werden, ist gross. Der Gemeindeverband setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass Probleme gelöst und nicht lediglich hin und her verschoben werden. Für den Umgang der Gemeinden im Bereich der Nothilfe bei Personen ohne geregelten Aufenthalt, sei auf die «Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen» verwiesen. Weiter sei auf die «Empfehlungen zum Zuständigkeitswechsel von vorläufig Aufgenommenen nach 7 Jahren», welche die Kompetenz der Kantone und ihre Gemeinden regeln, verwiesen
  • Ausländer- und Integrationspolitik
    Die Zusammensetzung der Einwohnerschaft einer Gemeinde oder Stadt ist einer steten Veränderung unterworfen. Bestehende Normen und Spielregeln, welche das Zusammenleben garantieren sollen, hinken dieser Entwicklung oft hinterher, so dass bestehende Rahmenbedingungen nicht den Bedürfnissen und Problemen der neu entstandenen Gesellschaft entsprechen resp. diese zu lösen vermögen. Integrationskonflikte sind deshalb zum Teil vorprogrammiert. Damit ein friedliches Zusammenleben in der Gemeinde sichergestellt werden kann, ist oft ein Engagement der Kommunalbehörden notwendig – die Massnahmen reichen von einer aktiven Informationspolitik bis zu einem breiten Instrumentarium von Integration fördernden Massnahmen. Gefordert sind aber auch die Zugewanderten, die ebenfalls ihren Integrationsbeitrag zu leisten haben. Der Schweizerische Gemeindeverband engagiert sich seit Jahren in verschiedenen Gremien z.B. in der Eidg. Ausländerkommission, in der Tripartiten Agglomerationskonferenz für die Schaffung von Rahmenbedingungen, die zu einem friedlichen Zusammenleben in den Gemeinden und Städten beitragen. Siehe auch Bericht Rechtliche Integrationshemmnisse der TAK: www.kdk.ch
  • Gesundheitspolitik
    Im Gesundheitsbereich gibt die Spitex wegen der demographischen Entwicklung zunehmend zu Diskussionen Anlass. Schon heute müssen die Gemeinden für die notwendigen und defizitären Nebenleistungen der spitexexternen Altersarbeit subsidiär aufkommen. Die Kosten für den Spitexbereich haben in den letzten Jahren in den Gemeinden stark zugenommen. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) die Bundessubventionen an die Spitexvereine gestrichen werden. Gleichzeitig hat der Bundesrat die Leistungstarife vorläufig auf nicht kostendeckendem Niveau eingefroren. In der Bundespolitik werden zunehmend Stimmen lauf, welche die Alterspflege aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen kippen wollen. Und die psychiatrische Krankenpflege zu Hause soll erst gar nicht anerkannt werden. Der Schweizerische Gemeindeverband wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass auf diesem Gebiet keine weiteren Kostenverlagerungen vorgenommen werden
  • Freiwilligenarbeit
    Die weitgehend unbezahlte Arbeit von Freiwilligen ist in allen Gemeinden und Städten ein wichtiger Bestandteil des kommunalen Dienstleistungsangebots. Zudem werden unzählige Stunden freiwillig und unentgeltlich in den verschiedenen dörflichen und städtischen Sport- und Kulturvereinen sowie in anderen privaten Organisationen mit ideellem Zwecke gearbeitet. Die Wohn- und Lebensqualität einer Gemeinde wird wesentlich vom Ausmass organisierter und informeller unbezahlter Arbeit geprägt. Der Schweizerische Gemeindeverband möchte durch seine Aktivitäten zur Förderung und Anerkennung des freiwilligen Engagements in den Gemeinden und Städten beitragen. Die Broschüre «Freiwilligenarbeit und Ehrenamt» gibt einen Überblick über die Diskussion (siehe Publikationen).
    Die Gemeinden Visperterminen VS und Thalwil ZH sowie das Projekt «schappo» des Kantons Basel-Stadt erhalten die zum zweiten Mal verliehene Auszeichnung «Freiwilligen-Gemeinde»/«Freiwilligen-Stadt». Der gemeinsam vom Schweizerischen Gemeindeverband, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und dem «forum freiwilligenarbeit.ch» vergebene und mit 10‘000 Franken dotierte Preis wurde im Rahmen der Fachtagung «Freiwilliges Engagement prägt das Leben in den Gemeinden und Städten» am 25. November 2009 überreicht
    Medienmitteilung und Referate


  





 

DruckenSeite drucken