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Die politischen Positionen
- Finanzpolitik
Mit dem Volksentscheid im Herbst 2004 hat der Souverän die Weichen für
den Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen gestellt. Als
nächster Schritt sind die verschiedenen Bundesgesetze anzupassen.
Bei dieser Detailregelung besteht aus Sicht der Gemeinden die Gefahr,
dass Kosten oder Aufgaben unter Missachtung des Grundsatzes eines
fairen Interessenausgleichs vom Bund auf die Kantone respektive auf die
Gemeinden verschoben werden. Der Schweizerische Gemeindeverband wehrt
sich auf Bundesebene gegen solche Kostenverschiebungen und setzt sich für
die Verankerung von Mitwirkungsrechten für die Gemeinden ein. Zum
Beispiel sollen das Anhörungsrecht sowie weitere Mitspracherechte im
Rahmen von Programmvereinbarungen sichergestellt und der Anspruch auf
Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen im Bundesrecht statuiert
werden. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene müssen auch
die Kantone ihre Gesetzgebungsarbeiten vorantreiben, ihre
innerkantonalen Finanzausgleichssysteme gegebenen Falles anpassen und
die zentralen interkantonalen Vereinbarungen ratifizieren. Der Verband
wird im Rahmen dieses Prozesses die kantonalen Gemeindeverbände über
mögliche bundesrechtliche Auswirkungen für die Kantone resp. die
Gemeinden informieren
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Raumentwicklungspolitik
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) hat im Sommer seinen
Raumentwicklungsbericht 2005 in die Vernehmlassung geschickt. Der
Schweizerische Gemeindeverband hat in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass für eine nachhaltige Entwicklung eine
partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden
sowie griffige Massnahmen erforderlich sind. Weiter wird sich der
Verband dafür einsetzen, dass die fortschreitende Zersiedlung
gebremst wird. Zudem befürwortet er, dass zuerst die Agglomerationen
und die Regionen je für sich eine Politik entwickeln, da ihre Probleme
unterschiedlich sind. Erst nachher sollen Regional- und
Agglomerationspolitik aufeinander abgestimmt und vernetzt werden
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Asylpolitik
Bis
zum 1. April 2004 wurden alle Personen, die in der Schweiz ein
Asylgesuch stellten, während ihrer Anwesenheit in der Schweiz gemäss
der Asylgesetzgebung des Bundes unterstützt. Im Frühling 2004 fand ein
Systemwechsel statt und Personen mit einem rechtskräftigen
Nichteintretensentscheid (NEE) wurden von der Sozialhilfe ausgeschlossen. Heute müssen die Gemeinden und Städte diesen
Personen, die nicht freiwillig die Schweiz verlassen, sondern sich
weiterhin hier aufhalten, Nothilfe gewähren. Mit diesem Schritt hat
eine Kostenverschiebung vom Bund auf die Gemeinden stattgefunden. Dieser Systemwechsel wird mit dem Inkrafttreten des neuen Asyl- und Ausländerrechts am 1. Januar 2008 auf alle Personen mit einem negativen Entscheid ausgedehnt. Bei der
Inkraftsetzung dieses Rechts werden somit viele altrechtliche Fälle,
die sich seit Jahren mit ihren Familien und schulpflichtigen Kinder in
den Gemeinden und Städten aufhalten, von der Sozialhilfe des Bundes
ausgeschlossen. Die Befürchtung der Gemeinden und Städte, zusehends mit
einer Anzahl von ungeregelten Personen und ihren menschlichen und
finanziellen Problemen konfrontiert zu werden, ist gross. Der
Gemeindeverband setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass Probleme
gelöst und nicht lediglich hin und her verschoben werden. Für den
Umgang der Gemeinden im Bereich der Nothilfe bei Personen ohne
geregelten Aufenthalt, sei auf die «Empfehlungen zur Nothilfe für ausreisepflichtige Personen» verwiesen. Weiter sei auf die «Empfehlungen zum Zuständigkeitswechsel von vorläufig Aufgenommenen nach 7 Jahren», welche die Kompetenz der Kantone und ihre Gemeinden regeln, verwiesen
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Ausländer- und Integrationspolitik
Die Zusammensetzung der Einwohnerschaft einer Gemeinde oder
Stadt ist
einer steten Veränderung unterworfen. Bestehende Normen und
Spielregeln, welche das Zusammenleben garantieren sollen, hinken dieser
Entwicklung oft hinterher, so dass bestehende Rahmenbedingungen nicht
den Bedürfnissen und Problemen der neu entstandenen Gesellschaft
entsprechen resp. diese zu lösen vermögen. Integrationskonflikte sind
deshalb zum Teil vorprogrammiert. Damit ein friedliches Zusammenleben
in der Gemeinde sichergestellt werden kann, ist oft ein Engagement der
Kommunalbehörden notwendig – die Massnahmen reichen von einer aktiven
Informationspolitik bis zu einem breiten Instrumentarium von
Integration fördernden Massnahmen. Gefordert sind aber auch die
Zugewanderten, die ebenfalls ihren Integrationsbeitrag zu leisten
haben. Der Schweizerische Gemeindeverband engagiert sich seit Jahren in
verschiedenen Gremien z.B. in der Eidg. Ausländerkommission, in
der Tripartiten Agglomerationskonferenz für die Schaffung von
Rahmenbedingungen, die zu einem friedlichen Zusammenleben in den
Gemeinden und Städten beitragen. Siehe auch Bericht Rechtliche
Integrationshemmnisse der TAK: www.kdk.ch
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Gesundheitspolitik
Im Gesundheitsbereich gibt die Spitex wegen der demographischen
Entwicklung zunehmend zu Diskussionen Anlass. Schon heute müssen die
Gemeinden für die notwendigen und defizitären Nebenleistungen der
spitexexternen Altersarbeit subsidiär aufkommen. Die Kosten für den
Spitexbereich haben in den letzten Jahren in den Gemeinden stark
zugenommen. Hinzu kommt, dass im Rahmen der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA) die
Bundessubventionen an die Spitexvereine gestrichen werden. Gleichzeitig
hat der Bundesrat die Leistungstarife vorläufig auf nicht
kostendeckendem Niveau eingefroren. In der Bundespolitik werden
zunehmend Stimmen lauf, welche die Alterspflege aus dem
Leistungskatalog der Krankenkassen kippen wollen. Und die
psychiatrische Krankenpflege zu Hause soll erst gar nicht anerkannt
werden. Der Schweizerische Gemeindeverband wird sich auf Bundesebene
dafür einsetzen, dass auf diesem Gebiet keine weiteren
Kostenverlagerungen vorgenommen werden
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Freiwilligenarbeit
Die weitgehend unbezahlte Arbeit von Freiwilligen ist in allen
Gemeinden und Städten ein wichtiger Bestandteil des kommunalen
Dienstleistungsangebots. Zudem werden unzählige Stunden freiwillig und
unentgeltlich in den verschiedenen dörflichen und städtischen Sport-
und Kulturvereinen sowie in anderen privaten Organisationen mit
ideellem Zwecke gearbeitet. Die Wohn- und Lebensqualität einer Gemeinde
wird wesentlich vom Ausmass organisierter und informeller unbezahlter
Arbeit geprägt. Der Schweizerische Gemeindeverband möchte durch seine
Aktivitäten zur Förderung und Anerkennung des freiwilligen Engagements
in den Gemeinden und Städten beitragen. Die Broschüre
«Freiwilligenarbeit und Ehrenamt» gibt einen Überblick über die
Diskussion (siehe Publikationen). Die Gemeinden Visperterminen VS und Thalwil ZH sowie das Projekt «schappo» des Kantons Basel-Stadt erhalten die zum zweiten Mal verliehene Auszeichnung «Freiwilligen-Gemeinde»/«Freiwilligen-Stadt». Der gemeinsam vom Schweizerischen Gemeindeverband, der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft und dem «forum freiwilligenarbeit.ch» vergebene und mit 10‘000 Franken dotierte Preis wurde im Rahmen der Fachtagung «Freiwilliges Engagement prägt das Leben in den Gemeinden und Städten» am 25. November 2009 überreicht Medienmitteilung und Referate
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